Identifikation muss sein.

WestLotto Basis-Karte.

Für KENO, ODDSET und TOTO fordert der Glücksspielstaatsvertrag eine Identifikation der Spielteilnehmer.
Die Identifikation dient dem Schutz suchtgefährdeter Spieler, denn diese sind zu ihrem eigenen Schutz von der Teilnahme an Sportwetten, KENO und dem Angebot von Spielcasinos ausgeschlossen.
Die Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Um die gesetzlichen Vorgaben vor Ort für unsere Kunden möglichst komfortabel erfüllen zu können, haben wir die WestLotto Basis-Karte eingeführt.

Für Sie als Kunde ist die WestLotto Basis-Karte kostenlos und in jeder WestLotto-Annahmestelle in NRW erhältlich.

Auf dem Antragsformular zur WestLotto Basis-Karte werden Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort erfasst. Wenn Sie es wünschen, kann auch ein Passfoto mit eingereicht werden. Das Passfoto erleichtert die gesetzlich vorgeschriebene Identifikation bei der Spielabgabe. Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz und werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Sie dienen ausschließlich zur Prüfung, ob eine Spielersperre vorliegt.

Es gibt für Sie zwei Möglichkeiten für die Identifizierung bei der Spielabgabe von KENO, ODDSET und TOTO.

Identifikation mit Passfoto

Es besteht die Möglichkeit (auch nachträglich) Ihr Passfoto zur WestLotto Basis-Karte abspeichern zu lassen. Das Passfoto wird in der Annahmestelle mit Hilfe eines Formulars eingelesen, danach erhalten Sie das Foto direkt zurück.

Ihr Foto wird für den Annahmestellenleiter sichtbar, wenn er Ihre WestLotto Basis-Karte für die Spielabgabe von KENO, ODDSET und TOTO am Terminal eingelesen hat. In diesem Fall entfällt für Sie das gesetzlich geforderte Vorlegen des Ausweises.

Identifikation mit Ausweis

Wenn Sie kein Passfoto hinterlegen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Identitätsprüfung über die 7-stellige Nummer auf Ihrem Personalausweis. In diesem Fall muß bei jeder Spielabgabe von KENO, ODDSET und TOTO die WestLotto-Basiskarte zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden.