JUGENDSCHUTZ BEI WESTLOTTO.

ES GIBT SPIELPLÄTZE, DIE NUR FÜR ERWACHSENE SIND

Glücksspiel ist eine erlaubte Beschäftigung – wenn man erwachsen ist. Um Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, wurde die Teilnahme von Minderjährigen im Glücksspielstaatsvertrages für unzulässig erklärt. Eine Regelung, die WestLotto mit Nachdruck und Konsequenz durchsetzt.

FÜR DAS WOHL UNSERER KINDER.


Um sicherzustellen, dass die in § 4 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages festgesetzten Regelungen zum Jugendschutz umgesetzt werden, führt WestLotto regelmäßige Testkäufe (sog. Mystery Shopping) in den Filialen in ganz NRW durch. Die Erfolgsquote beim Jugendschutz konnte durch diese permanenten Testkäufe erheblich verbessert werden.

Seit Januar 2008 sind zudem weitere Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher ergriffen worden:

  • Jugendschutzhinweise in / auf allen Werbe- und Informationsmaterialien
  • Ausweiskontrollen bei der Spielauftragsabgabe für junge Erwachsene bis 25 Jahre
  • Kampagne (Plakate, Broschüren) in Zusammenarbeit mit den Hilfeeinrichtungen
  • Ernennung einer Jugendschutzbeauftragten
  • Schulungen der Annahmestellen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt bzgl. Jugendschutz und Sperrsystem