JUGENDSCHUTZ BEI WESTLOTTO.

ES GIBT SPIELPLÄTZE, DIE NUR FÜR ERWACHSENE SIND

Glücksspiel ist eine erlaubte Beschäftigung – wenn man erwachsen ist. Um Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, wurde die Teilnahme von Minderjährigen im Glücksspielstaatsvertrag für unzulässig erklärt. Eine Regelung, die WestLotto mit Nachdruck und Konsequenz durchsetzt.

FÜR DAS WOHL UNSERER KINDER.

Der direkte Draht zur Hilfe

BZgA-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht

0 800 137 27 00

(kostenlos und anonym)

Infoline Glücksspielsucht NRW

0 800 077 66 11

(kostenfreie Experten-Hotline für Glücksspielsüchtige und Angehörige)

Um zu gewährleisten , dass die in § 4 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages festgesetzten Regelungen zum Jugendschutz beachtet und umgesetzt werden, sensibilisiert WestLotto das eigene Personal und die Annahmestellen regelmäßig zu diesem Thema. Darüber hinaus führen WestLotto und die Aufsichtsbehörden regelmäßige Testkäufe (sog. Mystery Shopping) in den Filialen durch.

Eine dauerhaft installierte Plakatkampagne mit der Frage "Wüssten Sie, wer hier über 18 ist? Wir nicht! Deshalb fragen wir nach." dient zusätzlich als beständiges Sensibilisierungsinstrument sowohl für die Annahmestellen als auch für unsere Kunden.

Auch beim Internetspielangebot sorgt WestLotto durch ein Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren dafür, dass minderjährige Spielteilnehmer nicht an den von WestLotto angebotenen Spielen teilnehmen können.

Sollten Sie über diese Informationen hinaus Fragen zum Jugendschutz oder zu den von WestLotto initiierten Maßnahmen haben, können Sie sich gerne unter: Jugendschutz@westlotto.com an uns wenden.