SPIELERSCHUTZ BEI WESTLOTTO.

WENN DAS AUFHÖREN SCHWER FÄLLT.

Die Durchführung von Lotterien und Sportwetten ist gemäß Glücksspielstaatsvertrag stark reglementiert. WestLotto hat den staatlichen Auftrag, das natürliche Bedürfnis nach Glücksspielen in geordnete Bahnen zu lenken und so einen umfassenden Spielerschutz zu gewährleisten.

Information und Aufklärung

Um den Spieltrieb nicht zusätzlich anzuregen, sind die Internetseiten zu den WestLotto Produkten bewusst sachlich und nüchtern gehalten.

Unser Ziel ist es unsere Produkte zu erläutern und ergänzende Hinweise zum Spiel in den Annahmestellen zu geben. So können wir unserem Kanalisierungsauftrag gerecht werden und die Kunden in ihrem Spielbedürfnis abholen, ohne sie zum Spielen zu verleiten.

Gefahrenhinweise

Seit 2006 druckt WestLotto auf alle Spielscheine, Quittungen und Werbemittel den Hinweis auf das Teilnahmeverbot für Jugendliche sowie die Rufnummern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW. Darüber hinaus informiert WestLotto auf Werbemitteln über die Suchtrisiken, nennt die Gewinnwahrscheinlichkeiten der verschiedenen Spielangebote und klärt über das Verlustrisiko auf. Ziel ist es, Transparenz in das Spiel zu bringen und das Aufkommen verfälschter Hoffnungen zu vermeiden.

Spielsperren

Seit dem 1. Januar 2008 sind Spielbanken und die Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (bei uns sind das die Spiele KENO, ODDSET und TOTO) verpflichtet, ein übergreifendes Sperrsystem zu führen. Hier werden gefährdete Spielteilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen und sind so von der Teilnahme an diesen Spielarten ausgeschlossen.

Dazu ist eine Identifizierung der Spielteilnehmer dieser Spielarten notwendig. Um diese gewährleisten zu können, wurde als Voraussetzung für die Spielteilnahme in unseren Annahmestellen die WestLotto Basis-Karte eingeführt. Sie ist kostenlos in allen Annahmestellen in NRW nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erhältlich. Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind, noch keine Basis-Karte besitzen und sich zum Zeitpunkt des Antrags nicht in der nationalen Sperrdatei befinden. Wenn Sie bereits eine WestLotto-Karte (Kundenkarte) haben, können Sie diese um die Funktionen der Basis-Karte erweitern lassen, so dass Sie weiterhin nur eine Karte mitführen müssen.

Diese Karte muss vor jeder Spielteilnahme zusammen mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung vorgelegt werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Identifikation durch ein hinterlegtes Passfoto, durch das die Vorlage des Ausweises entfällt. WestLotto hat durch diesen Identifizierungsvorgang die Möglichkeit Spielteilnehmer, die in der bundesweiten Sperrdatei aufgeführt werden, von den als gefährlicher klassifizierten Glücksspielen auszuschließen.

Bei einer Spielteilnahme im Internet erfolgt grundsätzlich eine Identifizierung und Authentifizierung. Dadurch ist auch hier gewährleistet, dass bereits gesperrte Spielteilnehmer nicht am Spiel teilnehmen können.

Kommt es zu einer Spielersperre, wird der Spieler in die bundesweite Sperrdatei aufgenommen und für mindestens ein Jahr von der Spielteilnahme an den als gefährlicher klassifizierten Spielen, unserem Internetangebot sowie von Spielteilnahmen in Spielbanken ausgeschlossen. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist nicht möglich. Die Spielersperre kann entweder durch den Spieler selbst (Selbstsperre) oder durch Dritte, z.B. dessen Angehörige, veranlasst werden. (Fremdsperre). Bei einer Fremdsperre wird der Kunde, der gesperrt werden soll, in jedem Fall zunächst persönlich angehört. WestLotto stellt in einem mehrstufigen Prüfverfahren sicher, dass die Fremdsperre nicht missbraucht wird.

Die Formulare für eine Selbstsperre, Fremdsperre oder zur Aufhebung der Spielersperre erhalten Sie in jeder WestLotto Annahmestelle. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Formulare hier als (.pdf) herunterzuladen und auszudrucken:

Formular zu Selbstsperre

Formular zur Fremdsperre

Formular zur Aufhebung einer Spielersperre

Um mögliche missbräuchliche Aktivitäten zu vermeiden haben wir uns entschieden, auf die Möglichkeit der direkten Weiterleitung von Formularen über unsere Internetseite zu verzichten. Wir bitten Sie daher, das entsprechende Formular auszudrucken. Sie haben dann die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular in einer WestLotto-Annahmestelle oder direkt in der WestLotto Zentrale abzugeben. Wenn Sie es postalisch an die Zentrale in Münster schicken oder an die Nummer 0251/7006-1223 faxen, ist neben dem ausgefüllten Sperrformular immer eine Kopie Ihres Personalausweises zum Datenabgleich beizufügen.

Der direkte Draht zur Hilfe

BZgA-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht

0 800 137 27 00

(kostenlos und anonym)

Infoline Glücksspielsucht NRW

0 800 077 66 11

(kostenfreie Experten-Hotline für Glücksspielsüchtige und Angehörige)