SPIELERSCHUTZ BEI WESTLOTTO.
WENN DAS AUFHÖREN SCHWER FÄLLT.
Die Durchführung von Lotterien und Sportwetten ist gemäß Glücksspielstaatsvertrag stark reglementiert. WestLotto hat den staatlichen Auftrag, das natürliche Bedürfnis nach Glücksspielen in geordnete Bahnen zu lenken und so einen umfassenden Spielerschutz zu gewährleisten.
SPIELEN MACHT NUR SPASS, WENN MAN AUFHÖREN KANN.
Nach Angaben des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums gibt es in Deutschland etwa 200.000 Glücksspielabhängige, davon rund 30.000 in Nordrhein-Westfalen. Wenngleich das Gefährdungspotential bei Geldspielautomaten am höchsten ist (gefolgt von Kasinos und Sportwetten), haben wir bei WestLotto verschiedene präventive und problemlösende Maßnahmen ergriffen, unsere Spieler vor der Gefahr der Spielsucht zu schützen.
Information und Aufklärung
Um den Spieltrieb nicht künstlich zu erhöhen, ist der werbliche Auftritt von WestLotto bewusst sachlich und nüchtern gehalten.
Unser Ziel ist es, mit Hilfe von informativer Werbung unsere Produkte zu erläutern und ergänzende Hinweise zum Spiel in den Annahmestellen zu geben. So können wir unserem Kanalisierungsauftrag gerecht werden und die Kunden in ihrem Spielbedürfnis abholen, ohne sie zum Spielen zu verleiten. Zudem werden die Mitarbeiter in den Annahmestellen umfangreich geschult, wie sie sich in Fällen von auffälligem Spiel verhalten sollen.
Gefahrenhinweise
Seit 2006 druckt WestLotto auf alle Spielscheine, Quittungen und Werbemittel den Hinweis auf das Teilnahmeverbot für Jugendliche sowie die Rufnummern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW. Darüber hinaus informiert WestLotto auf Werbemitteln über die Suchtrisiken, nennt die Gewinnwahrscheinlichkeiten der verschiedenen Spielangebote und klärt über das Verlustrisiko auf. Ziel ist es, Transparenz in das Spiel zu bringen und das Aufkommen verfälschter Hoffnungen zu vermeiden.
Spielsperren
Seit dem 1. Januar 2008 sind die Teilnehmer der Spiele KENO, ODDSET und TOTO verpflichtet, eine WestLotto Basis-Karte (zusätzlich zu Ihrem Personalausweis oder Reisepass) zu beantragen und bei jeder Spielteilnahme vorzulegen. WestLotto ist durch die Basis-Karte in der Lage, glücksspielsüchtige Spielteilnehmer zu identifizieren und vom Glücksspiel auszuschließen.
Im Falle einer solchen Spielersperre wird der Spieler in eine bundesweite Sperrdatei aufgenommen und für mindestens ein Jahr von der Spielteilnahme bei der täglichen Lotterie KENO, den Sportwetten ODDSET und TOTO sowie von Besuchen in Spielbanken ausgeschlossen. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist nicht möglich. Die Spielersperre kann entweder durch den Spieler selbst (Eigensperre) oder durch Dritte, z.B. dessen Angehörige, erfolgen (Fremdsperre). Bei einer Fremdsperre muss der Kunde, der gesperrt werden soll, in jedem Fall zunächst persönlich angehört werden. WestLotto stellt in einem mehrstufigen Prüfverfahren sicher, dass die Fremdsperre nicht missbraucht wird.
Die WestLotto Basis-Karte ist kostenlos in allen Annahmestellen in NRW nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erhältlich. Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind, noch keine Basis-Karte besitzen und sich zum Zeitpunkt des Antrags nicht in der nationalen Sperrdatei befinden. Wenn Sie bereits eine WestLotto-Karte (Kundenkarte) haben, können Sie diese um die Funktionen der Basis-Karte erweitern lassen, so dass Sie weiterhin nur eine Karte mitführen müssen.
Die Formulare für eine Selbstsperre oder Fremdsperre erhalten Sie in jeder WestLotto Annahmestelle. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Formulare hier als (.pdf) herunterzuladen und auszudrucken:
Das ausgefüllte Formular können Sie in einer Westlotto Annahmestelle abgeben, postalisch direkt an die Zentrale in Münster schicken oder an die Nummer 0251/7006-1223 faxen. Neben dem ausgefüllten Sperrformular muss der/die Einreichende immer eine Kopie des Personalausweises zum Datenabgleich beifügen.
Partner und Kooperationen
Um nachhaltig gegen Spielsucht zu kämpfen und langfristig für ein verantwortungsvolles Spielverhalten zu sorgen, unterstützt WestLotto ausgewählte Forschungsprojekte. Diese sollen helfen, das Phänomen der Glücksspielsucht besser zu verstehen, um präventiv aktiv zu werden. Die Ergebnisse dieser Forschungsprojekte sowie die Zusammenarbeit mit Suchthilfeeinrichtungen sollen der Gesellschaft und den Anbietern von Glücksspielen helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und unsere Arbeit unterstützen.
Beispiele aus WestLotto-Kooperation mit Institutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen:
- Regelmäßiges bundesweites Glücksspielsucht-Survey, erstmals "Glücksspielverhalten und problematisches Glücksspielen in Deutschland 2007" mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), veröffentlicht im Juli 2008.
- Befragung von WestLotto-Annahmestellen durch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, seit Anfang März 2009.
- Schulungen für WestLotto-Annahmestellen und deren Mitarbeiter zur Früherkennung von problematischem Glücksspielverhalten und Intervention (Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW, Mitte 2008).
- Kooperationsvereinbarung des Deutschen Lotto-Toto-Block (DTLB) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); 8. Februar 2007.
- Zusammenarbeit mit der vom NRW- Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderten Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW in Herford.
- Zusammenarbeit mit der GEFAS (Gesellschaft für angewandte Sozialforschung) bzgl. Zugang von Menschen mit problematischem Spielverhalten zum Hilfesystem.
- Zusammenarbeit mit der EVA (Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.).